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Die Teilungsversteigerung ist der Schwerpunkt meiner Arbeit
In jedem Fall sind Sie vermutlich deshalb hier, weil Sie das Thema Teilungsversteigerung interessiert. Darunter versteht man die "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft" (§ 180 Absatz 1, 1. Halbsatz ZVG) oder anders gesagt: Die Veräußerung/Verwertung einer gemeinschaftlichen Immobilie auch ohne Zustimmung aller Miteigentümer in einem gerichtlichen Verfahren, damit der an die Stelle der Immobilie tretende gemeinschaftliche Erlös zwischen den Eigentümern verteilt werden kann.
Die Teilungsversteigerung stellt inzwischen den Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Inhalt der meisten meiner Mandate ist die Vertretung eines (Mit-)Eigentümers gegen die anderen (Mit-)Eigentümer bei der Beendigung ihrer Gemeinschaft in einem Teilungsversteigerungsverfahren vor dem für die betreffende Immobilie zuständigen Amtsgericht in ganz Deutschland. Das ist gleichzeitig verbunden mit außergerichtlichen Einigungsbemühungen und der Vertretung in Zivilprozessen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die mit der Teilungsversteigerung oder ihrem Gegenstand zusammenhängen.