Die Teilungsversteigerung ist der Schwerpunkt meiner Arbeit
In jedem Fall sind Sie vermutlich deshalb hier, weil Sie das Thema Teilungsversteigerung
interessiert. Darunter versteht man die "Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft"
(§ 180 Absatz 1, 1. Halbsatz ZVG) oder anders gesagt: Die Veräußerung/Verwertung einer gemeinschaftlichen Immobilie auch ohne Zustimmung aller Miteigentümer in einem gerichtlichen Verfahren, damit der an die Stelle der Immobilie tretende gemeinschaftliche Erlös zwischen den Eigentümern verteilt werden kann.
Die Teilungsversteigerung stellt inzwischen den Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Inhalt der meisten meiner Mandate ist die Vertretung eines
(Mit-)Eigentümers gegen die anderen (Mit-)Eigentümer bei der Beendigung ihrer Gemeinschaft in einem Teilungsversteigerungsverfahren vor dem für die betreffende Immobilie zuständigen Amtsgericht in ganz Deutschland. Das ist gleichzeitig verbunden mit außergerichtlichen Einigungsbemühungen
und der Vertretung in Zivilprozessen
und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die mit der Teilungsversteigerung oder ihrem Gegenstand zusammenhängen.
Ich vertrete Sie in ganz Deutschland
Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit im Jahr 1994 habe ich Mandanten in Zwangsversteigerungsverfahren (Vollstreckungsversteigerungen und Teilungsversteigerungen) vor vielen Amtsgerichten in Deutschland vertreten: Von Greifswald an der Ostsee im Norden bis Weilheim im Süden, von Düsseldorf und Konstanz im Westen bis Leipzig und Passau im Osten.
Alle Rollen im Versteigerungsverfahren kenne ich aus Erfahrung
Anfangs waren die Mandanten in der Regel Zwangsversteigerungsschuldner.
Sie wehrten sich gegen die Vollstreckungsversteigerung nach Kreditkündigung durch die Gläubigerbank aus der Sicherungsgrundschuld und damit gegen den Verlust ihres Heims. Gegner waren meist die Großbanken und regionalen Genossenschaftsbanken. Oft waren diese Verfahren mit Vollstreckungsgegenklagen (Vollstreckungsabwehrklagen) und Anträgen auf einstweilige Einstellung zum angerufenen Landgericht verbunden. Zuweilen waren Grundschuldablösung oder Forderungskauf die Lösung. Durch die häufige Verteidigung aus der schwachen Position des Versteigerungsschuldners gegen die übermächtigen Banken sammelte ich umfangreiche Kenntnisse über die möglichen Rechtsmittel gegen die Zwangsvollstreckung.
Aber auch betreibende Gläubiger
habe ich vertreten: Eine Zeitlang machte ich diese Arbeit für eine Großkanzlei, die für eine Hypothekenbank die externe Abwicklungsabteilung darstellte. Später war ich selbst mit solchen Mandaten für eine Lebensversicherung in München betraut, die mit Grundschulden besicherte Immobiliarkredite vergeben hatte und nach Kündigung der notleidenden Kredite die Sicherungsgrundschulden verwertete.
So wurde ich mit den verschiedenen Rollen im Zwangsversteigerungsverfahren vertraut. Sie kommen auch in einem Teilungsversteigerungsverfahren vor: Hier hat der Antragsteller
die Rolle eines betreibenden Gläubigers in der Vollstreckungsversteigerung und der Antragsgegner
die des Versteigerungsschuldners in der Vollstreckungsversteigerung. So wie in der Vollstreckungsversteigerung weitere Gläubiger dem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren beitreten können, können einem Teilungsversteigerungsverfahren weitere (Mit-)Eigentümer beitreten. In der Regel sind die allgemeinen Rechtsmittel gegen eine Zwangsvollstreckung für den Antragsgegner entsprechend anwendbar.
Ich biete für Sie: In der Folge habe ich immer wieder auch
Bietinteressenten beraten, begleitet und vertreten. Zuweilen habe ich in deren Abwesenheit auch für sie Gebote abgegeben und den Zuschlag erhalten. Vor, bei und nach dem Erwerb durch Verkündung des Zuschlags in der Versteigerung unterstütze ich sie bei Kündigung von Miet- und Pachtverträgen, Zwangsräumung, Finanzierung und Erlöszahlung, bei der Erlösverteilung sowie bei der Ablösung nach dem Zuschlag bestehen gebliebener Belastungen und der Bezahlung und Verteilung von Ablösungsbeträgen.
Die Komplexität einer Teilungsversteigerung erfordert Expertenwissen
Teilungsversteigerungsverfahren
sind vielfach weitaus komplexer
und anspruchsvoller
als Vollstreckungsversteigerungen. Vollstreckungsversteigerungsverfahren erscheinen hier im Vergleich oft als geradezu einfach. Natürlich kann jeder Betroffene auch ohne Rechtsanwalt und ohne besondere Kenntnisse selbst einen Antrag auf Anordnung einer Teilungsversteigerung stellen, und der Rechtspfleger wird dann das weitere Verfahren nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen durchführen. Am Ende kommt dann irgendein
Ergebnis heraus.
Nur wird dieses Ergebnis meist ein weitaus schlechteres
sein, als es der Beteiligte bei Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten hätte herbeiführen können. Oft genug kommt es beispielsweise vor, dass sich erst in dem Versteigerungstermin
herausstellt, dass die im Grundbuch eingetragenen Belastungen - zumeist Grundschulden - bestehen bleiben und so hoch (Nominalbetrag und Zinsen) sind, dass kein Bieter sie übernehmen will und die Immobilie "nicht versteigerbar"
ist. Oder man muss bei einer nachträglichen Analyse feststellen, dass eine frühe und umfassende Prüfung, Planung und Vorbereitung zu einem weitaus besseren Ergebnis
geführt hätten. So sollte man grundsätzlich vorab zumindest die in dem konkreten Fall vorteilhafteste Behandlung bestehen bleibender Belastungen (zumeist Grundschulden), der Zuteilung von Grundschuldzinsen und Auszahlung des Übererlöses herausfinden.
Im Einzelfall kommt es auf die richtige Strategie und den Umgang mit Emotionen an
Mein Anliegen ist es, hier vorab
die Gesamtsituation zu erfassen und dem Mandanten zu erläutern:
Zum einen genügt infolge meiner langen Erfahrungen mit Zwangsversteigerungsverfahren in aller Regel die Kenntnis des Verfahrensstandes, des Grundbuchauszuges, eines ungefähren Verkehrswertes, der Höhe der durch die Finanzierungsgrundschulden besicherten Restdarlehen und der diesbezüglichen Zweckerklärungen (Sicherungsverträge), um vorab
das voraussichtliche Ergebnis
eines Versteigerungstermins und der Erlösverteilung nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen berechnen zu können.
Ferner kann ich aus diesen Informationen und Unterlagen erkennen, wo es Spielräume
zur Gestaltung gibt und mit welchem Ergebnis und auf welchen Wegen diese für den Mandanten genutzt werden können. Dabei zeigt sich, dass eine Teilungsversteigerung in hohem Maße ein Strategiespiel wie eine Schachpartie ist: In der Regel führt kluge und rechtzeitige Vorbereitung zu einem Ablauf, der den Eindruck vermittelt, die Beteiligten verhielten sich gerade nach dem eigenen Drehbuch.
Jedes gerichtliche Teilungsversteigerungsverfahren hat aber auch seine Geschichte und sein Umfeld, es ist nur ein Teil eines großen Ganzen. Es kommt regelmäßig aus einer Ehescheidung
oder der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, folgt einem Erbfall oder der Trennung
von Gesellschaftern einer Gesellschaft, die das Objekt vermietet hat. Das heißt einerseits, dass die Konkurrenz zwischen Geschwistern, beleidigter Stolz aus dem Rosenkrieg oder die Missgunst der Gesellschafter untereinander die Kommunikation mit der Gegenseite wie auch die Einsicht in eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung beim eigenen Mandanten erschweren. In manchen Mandaten sind die Emotionen der schwierigste und wichtigste Teil.